www.deutsches-marinearchiv.de | Organisation | Letzte Änderung: 15.10.2005 |
Sanitätswesen
Lazarettschiffe und
Verwundetentransportschiffe
Die Kriegsmarine besaß viele Lazarettschiffe. Mit der Ausweitung der Front stieg der Bedarf, solche Schiffe einzusetzen, um Verwundete in die Lazarette oder in die Heimat zu bringen. Unter den Lazarettschiffen befanden sich große Passagierdampfer und auch kleine Schiffe, die zum Teil in den eroberten Gebieten requiriert wurden.
Zahlreiche Lazarettschiffe wurden trotz eindeutiger Kennzeichnung durch Flugzeuge angegriffen und auch versenkt. Dieses geschah teilweise in Unkenntnis, denn in der Nacht sind Lazarettschiffe nur schwer als solche auszumachen. In vielen Fällen wurden die Schiffe jedoch bewußt angegriffen, insbesondere von sowjetischen Flugzeugen oder U-Booten. Ziel dieser Angriffe war - wie auch bei den Bombenangriffen auf deutsche Städte - möglichst viele Deutsche zu töten. Nach dem Krieg wurde keiner dieser Angreifer, die eindeutig gegen das Völkerrecht gehandelt haben, angeklagt oder gar verurteilt.
Eine Liste der Lazarettschiffe mit ihren
Daten sowie dem Verlust/Verbleib finden Sie auf der Seite
www.deutsche-kriegsschiffe.de
.
(Diese Rubrik ist dort allerdings erst im Aufbau - wir
arbeiten daran!)
Eine gute Recherche finden Sie auf der Seite
www.lexikon-der-wehrmacht.de:
Lazarettschiffe:
Im "Abkommen betreffend die Anwendung des Genfer Abkommens auf
den Seekrieg" vom 18. Oktober 1907 ist in den Artikeln 1, 4 und 5 über das
Lazarettschiff folgendes bestimmt worden:
"Die militärischen Lazarettschiffe, das heißt die Schiffe, die vom Staate einzig
und allein erbaut oder eingerichtet worden sind, um den Verwundeten, Kranken und
Schiffbrüchigen Hilfe zu bringen, und deren Namen beim Beginn oder im Verlauf
der Feindseligkeiten, jedenfalls aber vor irgendwelcher Verwendung, den
kriegführenden Mächten mitgeteilt werden (Notifizierung), sind zu achten und
dürfen während der Dauer der Feindseligkeiten nicht weggenommen werden.
Die Regierungen verpflichten sich, diese Schiffe zu keinerlei militärischen
Zwecken zu benutzen.
Die militärischen Lazarettschiffe sind kenntlich zu machen durch einen äußeren
weißen Anstrich mit einem waagerecht laufenden etwa 1 1/2 Meter breiten,
grünen Streifen. Alle Lazarettschiffe und die Boote dieser Schiffe sollen sich
äußerlich dadurch kenntlich machen, daß sie neben der Nationalflagge die im
Genfer Abkommen vorgesehene weiße Flagge mit dem roten Kreuz hissen.
Wollen sich die vorstehend erwähnten Schiffe und Boote auch während der Nacht
den ihnen gebührenden Schutz sichern, so haben sie mit Genehmigung des
Kriegführenden, den sie begleiten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen,
damit der sie kenntlich machende Anstrich genügend sichtbar ist."
Verwundetentransportschiffe:
Die zunehmende Verknappung an Lazarettschiffraum und der große Bedarf von
Transportraum für den Transport von Verwundeten aus dem östlichen Teil der
Ostsee nach Westen führte zur OKM-Verfügung vom 26. September 1944: "Betr.
Begriffbestimmung und Einsatzregelung für Verwundetentransportschiffe". Es wurde
durch diese Verfügung, die keineswegs gegen das Genfer Abkommen verstieß, im
Gegensatz zum Lazarettschiff auf den Schutz dieser Konvention verzichtet. In der
erwähnten OKM-Verfügung hieß es:
" Das Verwundetentransportschiff dient ausschließlich dem Massentransport von
Verwundeten über See in besonderen Bedarfsfällen. Verwundetentransportschiffe
werden nur vorübergehend und für begrenzte Aufgaben eingesetzt, nach deren
Erledigung sie sofort zurückzugeben sind. Bezeichnung als
"Verwundetentransportschiff" nur für die Dauer des Sondereinsatzes. Keine
internationale Notifizierung, kein internationaler Schutzanstrich, Bewaffnung
wie Transportschiffe. Für den inneren Betrieb an Bord ist für die gesamte
Einsatzdauer die 'Dienstanweisung für den Dienst auf Lazarettschiffen' gültig."
Quelle: http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Gliederungen/MarineSan/Gliederung.htm
Weiterführende Literatur:
Schmidt, Rudolf / Kludas, Arnold: Die deutschen Lazarettschiffe im Zweiten Weltkrieg, Motorbuchverlag Stuttgart, 1978